Lärmaktionsplanung auf Beteiligung NRW

Lärmaktionsplanung auf Beteiligung NRW

In diesem Jahr steht die 4. Runde der Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie an. Bei der Neuaufstellung der Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Städte und Gemeinden können hierfür ab sofort das Portal Beteiligung NRW nutzen.  

Zuletzt geändert am 6. November 2023

Lärm macht krank. Diese Erkenntnisse sind nicht neu: Er vermindert die Arbeitsleistung und das Wohlbefinden, reduziert den Wert von Immobilien und die Einnahmen der Kommunen und verursacht in Deutschland jährlich Folgekosten in Milliarden Höhe. Die EU hat sich bereits vor vielen Jahren des Themas angenommen - mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG).  

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten aber auch, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Ort in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. 

Nun sind, auf der Grundlage der zum 30. Juni 2022 veröffentlichten Lärmkarten, Lärmaktionspläne bis zum 18. Juli 2024 zu erstellen bzw. zu überprüfen und zu überarbeiten. Dabei ist die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv zu beteiligen sowie über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. 

Für die Öffentlichkeitsbeteiligung können Städte und Gemeinden ab sofort das zentrale Portal Beteiligung NRW nutzen. Die Einrichtung dieses Dienstes ist schnell und unkompliziert. Unser beteiligung.nrw[at]verfahrenshotline.de (Support-Team) steht Ihnen dafür auch gerne unterstützend zur Verfügung. 

Das zuständige Ministerium für Umwelt und Verkehr des Landes NRW (MUNV NRW) bietet mit Unterstützung des Beteiligung.NRW-Team von IT.NRW den Städten und Gemeinden eine Vorlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung an, um die Umsetzung für die Verwaltung so einfach wie möglich zu gestalten.  

Lärmaktionsplanungen sind ab sofort im Portal durchführbar. Aktuell sind dort bereits 19 Beteiligungsprojekte zur Lärmaktionsplanung veröffentlicht. 

Wie kann man sich beteiligen? 

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, auch anonyme Hinweise werden entgegengenommen. Wer sich trotzdem registrieren möchte, hat den Vorteil, dass die Meldung noch nachträglich bearbeitet werden kann. Geben Sie z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein.   

In Nordrhein-Westfalen stellen die Städte und Gemeinden die Lärmaktionspläne auf. 

Ausnahme: Das Eisenbahn-Bundesamt ist seit 2015 für die Lärmaktionsplanung entlang der Hauptschienenstrecken des Bundes zuständig. Hier erhalten Sie mehr Informationen. 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in zwei Phasen: 

Wo gibt es weitere Informationen? 

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW