Welche Lizenz nehmen?

Welche Lizenz nehmen?

Sie möchten offene Daten veröffentlichen, wissen jedoch nicht, welche Lizenz sich eignet? Hier erhalten Sie Hinweise zur Vergabe von Lizenzen.

Bei der Veröffentlichung offener Daten legen Nutzungsbestimmungen fest, unter welchen Bedingungen ein Datensatz verwendet werden kann. Über die Bestimmungen entscheiden die jeweiligen Datenbereitstellerinnen und -bereitsteller und legen diese mit Hilfe einer Lizenz fest. Laut Open Data-Verordnung sind alle Open Data und deren Metadaten mit einer Lizenz zu versehen.  

Als Bereitstellerin und Bereitsteller von Daten haben Sie die Möglichkeit aus einer Vielzahl möglicher Nutzungsbedingungen und Verwendungsrechte zu wählen. Häufig bleibt jedoch intransparent, welche Lizenzen im deutschen Recht für offene Daten geeignet sind. Die Vielzahl der Nutzungsrechte kann überdies zu Inkompatibilitäten zwischen den Lizenzen führen. Nutzerinnen und Nutzer würden dadurch abgehalten, Datensätze unter verschiedenen Lizenzen miteinander zu verbinden und weiterzuverbreiten. Dies soll vermieden werden – Ziel ist es, eine möglichst ungehinderte Verwertung und Bearbeitung der offenen Daten sicherzustellen. Dafür soll die Verwendung weniger, einfacher und einheitlicher Nutzungsbestimmungen gefördert werden. 

Eine vollständige Liste der Lizenzen, die im Feld dct:license einer DCAT-AP.de-konformen dcat:distribution für die Zulieferung an GovData erlaubt sind, finden Sie auf der Seite des deutschen Metadatenmodell DCAT-AP.de zum Austausch von offenen Verwaltungsdaten.

So vergeben Sie die korrekte Lizenz

Symbole verschiedener Lizenzen

Gemäß der Open Data-Verordnung (§5 Abs. 1) und dem E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (§16 und 16a) sind die folgenden Lizenzen für Landesbehörden in der Regel verpflichtend und für Kommunen empfohlen:

  1. Datalizenz Deutschland – Zero – Version 2.0
  2. CC0 1.0 Universell (CC0 1.0) Public Domain Dedication
  3. Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0
  4. Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0)

Zu bevorzugen sind die ersten beiden Lizenzen, da sie eine Weiterverwendung am einfachsten machen.

Mehr Informationen

Mehr Informationen zu den empfohlenen Lizenzen, zu Fragen der Kompatibilität, eine detaillierte Stellungnahme zur weiteren Verwendung der Datenlizenz Deutschland 2.0 sowie eine Handlungsempfehlung finden Sie in dem rechtlichen Kurzgutachten zu Datenlizenzen für Open Government Data. Die Handreichung gibt Hilfestellung und dient als Grundlage für weitere Diskussionen über Lizenzen im Datenportal Govdata des IT-Planungsrates.