Datensouveränität und Open Data: neuer Praxisleitfaden verfügbar

Datensouveränität und Open Data: neuer Praxisleitfaden verfügbar

Open.NRW unterstützt Landesverwaltung und Kommunen beim Thema Datensouveränität mit einer neuen Broschüre, die Praxisrelevanz garantiert.

Zuletzt geändert am 19. Dezember 2022

Ohne Datensouveränität kein effizientes Open Data: Open.NRW schafft nun mit dem Praxisleitfaden „Datensouveränität im Kontext von Open Data. Für eine nachhaltige Beschaffung und umfassende Bereitstellung von Verwaltungsdaten“ eine weitere wichtige Voraussetzung für effizientere Abläufe und mehr Open Data. Die neue Broschüre richtet sich an öffentliche Stellen in Nordrhein-Westfalen.  

Es ist die erste, umfassende Veröffentlichung zu dem Thema und zeigt Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern die wichtigsten Stationen und Handlungsfelder auf dem Weg zur Datensouveränität auf.  

Datensouveränität als Basis für flächendeckende Open Data-Bereitstellung  

Die Datensouveränität der Verwaltungen ist eine wichtige Voraussetzung für frei verfügbare, offene Daten. Denn nur wenn die „Verfügungsgewalt“ über die Daten bei den Verwaltungen selbst liegt, ist es möglich, dass diese Daten umfangreich weiterverwendet werden können – sowohl von der Öffentlichkeit, von Unternehmen aber auch innerhalb der Verwaltung.  

Große Praxisrelevanz: Checklisten und Tipps zu Datensouveränität inklusive   

  • Worauf ist bei der Erhebung und Beschaffung von Daten zu achten, damit eine nachfolgende Verwertung sowie offene Bereitstellung von Verwaltungsdaten unkompliziert möglich ist? 
  • Wo lauern mit Nutzungsrechten und -regeln Fallstricke in Dienstleistungsverträgen, die Sie kennen sollten? 
  • Wie lässt sich in Vergabeverfahren oder Verträgen mit Dritten sicherstellen, dass die Hoheit über die erhobenen Daten und ihre Weiterverwendung bei der Verwaltung selbst liegt?  

Behörden des Landes, der Kommunen, aber auch Unternehmen der Daseinsvorsorge finden in der Handreichung zu diesen und weiteren Fragen direkt einsetzbare Vorlagen in Form von Musterklauseln, Checklisten und erprobten Vorgehenstipps. Darüber hinaus bietet Open.NRW mit der Handreichung ein kompaktes Lern- und Nachschlagewerk, das gut verständlich rechtliches, organisatorisches und technisches Hintergrundwissen vermittelt und relevante Zusammenhänge, zum Beispiel zwischen Datensouveränität und Datenschutz, aufzeigt.  

Haben Sie sich beispielsweise schon einmal gefragt, ob für Daten Urheberrechte gelten können oder wie es um die schöpferische Eigenleistung bei (Land-)Karten oder Stadtplänen bestellt ist? Anhand von zahlreichen Anwendungsbeispielen erfahren Sie u.a. mehr über die Rechtsnatur von Daten. So hilft der Leitfaden Ihnen dabei, urheber- und lizenzrechtliche Besonderheiten im Zusammenhang mit der Beschaffung, Erhebung und Weitergabe von Daten frühzeitig zu erkennen und einordnen zu können.  

Leitfaden benennt umfassende Regelungen der Datenhoheit 

Seit 2020 sind die Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten als Open Data bereitzustellen. Open by default kann es ohne Datensouveränität nicht geben. Oder kurz gesagt: Datensouveränität und Datenhoheit der Verwaltung sind die Basis für Open Data. Die Handreichung „Datensouveränität im Kontext von Open Data“ klärt deshalb über zentrale Rahmenbedingungen zur Bereitstellungspflicht auf Landesebene auf. Kommunen und Unternehmen der Daseinsvorsorge finden für sich entsprechend wichtige Informationen für die freiwillige Bereitstellung von Daten aufbereitet.  

Besonders wertvoll für Verwaltungsmitarbeitende: Die Handreichung benennt übersichtlich und klar Einschränkungen, die für eine Veröffentlichung gelten – bietet aber zugleich einen differenzierten Blick auf Möglichkeiten, mit denen sich Hinderungsgründe erfolgreich ausräumen lassen.  

Datensouveränität ist aber nicht nur eine Frage der rechtlichen Regelungen. Auch strategisch und technisch können Verwaltungen viel tun, um ihre Datensouveränität zu sichern. Verwaltungsmitarbeitende finden darum auch detaillierte Hinweise, wie sie bei der IT-Infrastruktur, Datenqualität und Bereitstellungswegen drei zentrale Stellhebel für mehr Datensouveränität nutzen können.  

Betrachtet man Datensouveränität als Zielbild eines bewussten und strategischen Umgangs mit den bei öffentlichen Stellen anfallenden Daten, ist der korrekte Umgang damit schon heute zentrales Thema in der Verwaltung – und wird zukünftig dort noch wichtiger werden. Die Handreichung ist daher empfehlenswert für alle Behörden – nicht nur in Nordrhein-Westfalen – und hilfreich für einen souveränen und rechtssicheren Umgang mit Daten.  

Die fundierte Hilfestellung für die Landes- und Kommunalverwaltung sowie öffentliche Unternehmen ist Bestandteil der Verpflichtung Nordrhein-Westfalens im zweiten nationalen Aktionsplan (NAP) der Open Government Partnership (OGP). Sie ist unter Federführung des Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnik – CIO NRW – in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Open Government und den Städten Bonn sowie Münster ausgearbeitet worden. 

Der Leitfaden ist als übersichtlich aufbereitetes PDF zum Download unter den Publikationen auf Open.NRW verfügbar.