Bürgerbeteiligung: Grundpfeiler der Demokratie

Bürgerbeteiligung: Grundpfeiler der Demokratie

In der Reihe „Bürgerbeteiligung“

Im Zuge des Go Live des landesweiten Beteiligungsportals von NRW werfen wir in den kommenden Wochen einen näheren Blick auf das Thema Bürgerbeteiligung. Los geht es mit der Frage, was unter Bürgerbeteiligung eigentlich zu verstehen ist.

Zuletzt geändert am 16. Januar 2024

Demokratien leben von den Stimmen der in ihnen lebenden Menschen. Sei es durch deren offenen Protest, wie es zum Beispiel die Bewegungen Fridays for Future oder Omas gegen Rechts vormachen, oder schlicht durch Wahlen, bei denen die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stimme das politische Handeln von gewählten politischen Vertreterinnen und Vertretern legitimieren.

Ziele von Bürgerbeteiligung

Wahlen, freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Pressefreiheit, Bildung von Parteien, Einreichen von Beschwerden oder Petitionen – all diese Grundrechte sind Basis und Ausdruck von Bürgerbeteiligung. Sie ermöglichen den Menschen eine aktive Teilhabe am politischen Geschehen. Auf diese Weise kann das Handeln von öffentlichen Verwaltungen und Regierungen qualitativ gesteigert werden und stößt innerhalb der Bevölkerung auf eine größere Akzeptanz.

Durch Beteiligung können Bürgerinnen und Bürger im Rahmen konkreter Projekte ihr Wissen und ihre Interessen und Bedürfnisse einbringen und dadurch entscheidende Informationen in der Entwicklungsphase beisteuern. So profitieren am Ende beide Seiten: politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie Bürgerinnen und Bürger. Statt beschlossene Ergebnisse zu verteidigen, entsteht durch den Austausch eine vielfältigere Entscheidungsgrundlage, bei der verschiedenste Einschätzungen und Vorschläge Berücksichtigung finden. Das stärkt das gegenseitige Vertrauen und wirkt der so oft beklagten Politikverdrossenheit maßgeblich entgegen.

Arten von Bürgerbeteiligung

Im Unterschied zur direkten Demokratie, bei der die Bevölkerung unmittelbar mitentscheiden kann, meint Bürgerbeteiligung innerhalb einer repräsentativen Demokratie die Möglichkeit zur Teilhabe an politischen (Entscheidungs-)Prozessen. In Deutschland wird die repräsentative Demokratie auf Landes- und Kommunalebene durch direkt demokratische Beteiligungsverfahren ergänzt, nämlich durch Volks- und Bürgerbegehren sowie Volks- und Bürgerentscheide.

Beteiligungsverfahren, die vom Staat gesetzlich geregelt sind, werden als formelle Beteiligungen bezeichnet. Neben den oben beschrieben Grundrechten und direktdemokratischen Beteiligungsverfahren zählen dazu beispielsweise noch Bauleitplanungen und Planfeststellungsverfahren. Bei Letzterem müssen Bürgerinnen und Bürger im Rahmen großer Bauprojekte, beispielsweise der Rheinspange 553, von den zuständigen Baubehörden angehört werden und können Einwendungen gegen die Projekte einbringen.

Neben formellen gibt es auch informelle Beteiligungsverfahren, die von öffentlichen Verwaltungen unabhängig von oder ergänzend zu formellen Beteiligungen angeboten werden können. Hierzu gehören zum Beispiel Bürgerhaushalte oder Dialogverfahren, wie sie zur Entwicklung der Digitalstrategie von NRW stattgefunden haben. Seit dem Bürgerrat Demokratie erfreut sich auch dieses Format großer Bekanntheit und Beliebtheit in Deutschland.

Stufen der Bürgerbeteiligung

Bei informellen Beteiligungsverfahren entscheiden die öffentlichen Verwaltungen über den Grad der Beteiligung. Er kann von einem bloßen Anhörungsrecht bis hin zu einem alleinigen Entscheidungsrecht seitens der Bürgerinnen und Bürger reichen. In der folgenden Abbildung sind die drei Stufen von Beteiligung näher beschrieben:

 Erst informieren, dann konsultieren und ganz oben steht die Mitbestimmung.

 

Die eigentliche Beteiligung beginnt erst ab Stufe zwei, da hier die Sichtweisen aller betroffenen Personen eingeholt und angehört werden. Die zur Verfügung gestellten Informationen sind essenzielle Basis für qualitativ hochwertige Stellungnahmen seitens der Bürgerschaft. Daher sollten sie stets gut aufbereitet und gut zugänglich sein.

Damit Bürgerbeteiligung gelingt und nicht etwa die oben erwähnte Politikverdrossenheit zusätzlich mehrt, kommt es auf die Qualität des angebotenen Verfahrens an. Hierbei müssen bestimmte Kriterien beachtet werden. Welche das sind, erfahren Sie im nächsten Beitrag unserer Reihe zu Bürgerbeteiligung, der in Kürze erscheinen wird.

Beispiele für Beteiligung in Nordrhein-Westfalen

Um unsere Demokratie lebendig zu halten und möglichst viele verschiedene Stimmen zu Wort kommen zu lassen, unterstützt Open.NRW Beteiligungsprojekte aus ganz Nordrhein-Westfalen. Im November war es den Bürgerinnen und Bürgern aus Nordrhein-Westfalen beispielsweise möglich, bei einer Online-Konsultation und Veranstaltung Ideen und Visionen für ein besseres Europa einzureichen und so das visionäre Konzept eines anderen Europas mitzugestalten.

Mit der landesweiten Beteiligungsplattform Beteiligung NRW bietet Open.NRW außerdem ab sofort allen Kommunen, Landesbehörden und Ministerien eine kostenlose Plattform für ihre Beteiligungen an. Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen haben sowohl am 15.2. als auch am 15.3.2022 die Möglichkeit, ihre Fragen bei einer Informationsveranstaltung zum Portal an Open.NRW zu richten und in den Austausch zu kommen.

Darüber hinaus sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen, beim offiziellen Launch von Beteiligung NRW am 21.2.2022 per Stream live dabei zu sein und sich in einer Diskussion zu Bürgerbeteiligung persönlich einzubringen. Weitere Informationen folgen in Kürze.