Beteiligung NRW

Beteiligung NRW

Bürgerbeteiligung in Nordrhein-Westfalen

Mit der Plattform „Beteiligung NRW“ bietet das Digitalministerium Nordrhein-Westfalen ein Bürgerbeteiligungsportal für die Behörden der Landesverwaltung, um mehr Öffentlichkeitsbeteiligungen durchzuführen.

 

 

Mit der Plattform Beteiligung NRW bietet das Digitalministerium Nordrhein-Westfalen das zentrale Bürgerbeteiligungsportal für die Behörden der Landesverwaltung, um mehr Öffentlichkeitsbeteiligungen durchzuführen.

Das Portal bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich aktiv und digital in die Gestaltung von Politik und Verwaltung einzubringen – ob vor Ort in ihrer Kommune oder bei Vorhaben der Landesregierung.

Mit Beteiligung NRW möchte die Landesregierung den Einstieg in die Beteiligungsangebote des Landes vereinfachen und die Qualität der Partizipation steigern. Zu den Angeboten zählen beispielsweise Dialogverfahren zu gesellschaftspolitisch relevanten Fragestellungen oder auch formelle Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesentwürfen, Verordnungen, Planungsvorhaben, Satzungen und sonstigen Regelungen.

Sie möchten als Landesbehörde, Kommune oder Kreis in Nordrhein-Westfalen eine eigene Beteiligungsseite aufbauen? Hier gelangen Sie zur Infozentrale des Beteiligungsportals, wo Sie Hinweise zur Einrichtung, Nutzung, Gestaltung, Schulungen u.v.m. bekommen.
Hier finden Sie aktuelle Beteiligungen aus Nordrhein-Westfalen:

Planzeichnung
Bebauungsplan
Gemeinde Wilnsdorf
Öffentliche Auslegung

Offenlage und formelle Beteiligung: Die Gemeinde Wilnsdorf plant die Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Vor der Klabach-Mühlengraben". Mit der Erweiterung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppen der Ortsteile Anzhausen und Flammersbach in strategisch günstiger Lage sowie für die Nutzung angrenzender gewerblich nutzbarer Bauflächen geschaffen werden.

Ankündigung
22.03.2024 bis 22.04.2024
0 Stellungnahmen
Beteiligung
Verfahren
Stadt Rees
Verkehr und Mobilität

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.

Die Stadt Rees ist im Rahmen der 4. Runde der Lärmaktionsplanung erstmalig verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Ankündigung
20.03.2024 bis 19.04.2024
0 Stellungnahmen
Beteiligung
Bebauungsplan
Stadt Jülich
Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 79 "Königskamp II", 9. Änderung - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Aktiv
18.03.2024 bis 19.04.2024
0 Stellungnahmen
Beteiligung
Veranstaltung
Stadt Wülfrath
Kinder, Jugend, Familie, Senioren und Soziales

Kümmere dich mit uns um den Naturerfahrungsraum (NER) im Grünzug Ellenbeek!

Aktiv
08.04.2024 15:00 Uhr
21 freie Plätze
Beteiligung
Verfahren
Stadt Heiligenhaus
Verkehr und Mobilität

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Hierbei wird die Öffentlichkeit in zwei Phasen beteiligt. In der zweiten Phasen basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit eingeräumt, Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans bzw. zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.


Ankündigung
28.03.2024 bis 30.04.2024
0 Stellungnahmen
Planzeichnung
Flächennutzungsplan
Gemeinde Lindlar
Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Lindlar

Ankündigung
25.03.2024 bis 10.05.2024
0 Stellungnahmen
© pixabay
Verfahren
#heimatgestalter
Verkehr und Mobilität

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit eingeräumt beispielsweise Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

Aktiv
15.03.2024 bis 26.04.2024
0 Stellungnahmen