NRW und die Open Government Partnership

Titelbild: Zweiter Nationaler Aktionsplan im Rahmen der Open Government Partnership

NRW und die Open Government Partnership

Nordrhein-Westfalen beteiligt sich als eines der ersten Bundesländer am Zweiten Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung

Mit drei Selbstverpflichtungen bringt sich das Land in den von der Bundesregierung am 4. September 2019 verabschiedeten Aktionsplan ein und unterstreicht damit seine Vorreiterrolle beim Thema Open Government.

Zuletzt geändert am 26. August 2022

Nordrhein-Westfalen gehört zu den ersten Bundesländern, die sich am Zweiten Nationalen Aktionsplan zur Open Government Partnership (OGP) beteiligen. Mit drei Selbstverpflichtungen bringt sich das Land in den von der Bundesregierung am 4. September verabschiedeten Aktionsplan ein und unterstreicht damit seine Vorreiterrolle beim Thema Open Government. Mit den verabschiedeten Maßnahmen sollen Kommunikation und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger verbessert und Regierungs- und Verwaltungshandeln effektiver, digitaler und offener werden.

Zu den gemeinsam mit Kommunen, Zivilgesellschaft und interessierten Bürgerinnen und Bürgern entwickelten Selbstverpflichtungen für die Jahre 2019 bis 2021 zählen der Ausbau von Infrastruktur und Rahmenbedingungen für Open Government, die gezielte Öffnung der Verwaltung durch neue Räume für Austausch und Zusammenarbeit und die Stärkung der Datensouveränität der Verwaltung.

NRW plant u. a. folgende Maßnahmen

  • Verbesserung des Zugangs zu den offenen Verwaltungsdaten: Das Open.NRW-Portal wird als zentraler Knotenpunkt für Verwaltung, Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger weiter ausgebaut. Für die Verwaltungen des Landes und der Kommunen werden z. B. Möglichkeiten zur vereinfachten Veröffentlichung von Daten auf dem Portal geschaffen. Die Auffindbarkeit der bereitgestellten Daten über Suchmaschinen wird für Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen optimiert. Die Maßnahmen ergänzen die rechtliche Regelung für Open Data im Rahmen der aktuellen Novellierung des E-Government-Gesetzes NRW (EGovG NRW).
  • Schaffung eines Innovationslabors zur Förderung neuer Methoden des Austauschs und der Zusammenarbeit: Als Pilotvorhaben soll auf Landesebene ein Ort für neue Formen agiler Zusammenarbeit geschaffen werden. In einem Innovationslabor wird ein regelmäßiger Austausch zwischen der Verwaltung des Landes und der Kommunen, Startups und Zivilgesellschaft und deren zielgerichtete Zusammenarbeit gefördert werden – über Disziplinen-Grenzen, Zuständigkeitsvorbehalten und Umsetzungsverantwortung hinweg.
  • Stärkung der Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung mit Startups: Der öffentliche Sektor kann von der Zusammenarbeit mit digitalen Startups profitieren, um agiler und innovativer zu werden. Um die Zusammenarbeit zu fördern und Hemmnisse abzubauen werden die Erfahrungen von erfolgreichen internationalen GovTech-Initiativen ausgewertet. Auf dieser Grundlage wird ein Konzept für eine GovTech-Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen erarbeitet und in einem Pilotprojekt erprobt.

Nordrhein-Westfalen gehört mit Schleswig-Holstein und Sachsen zu den einzigen Bundesländern, die sich mit insgesamt fünf länderspezifischen Selbstverpflichtungen am zweiten Nationalen Aktionsplan beteiligen. Die eingebrachten Maßnahmen sind gemeinsam mit der Zivilgesellschaft in einem mehrstufigen Erarbeitungsprozess entwickelt worden und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt.

Die Umsetzung des Länderbeitrags obliegt dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und dem AK Open Government in Kooperation mit weiteren Akteuren. Bei der Umsetzung wird die Geschäftsstelle Open.NRW den Dialog aus der Erarbeitungsphase fortsetzen, weitere Beteiligungsmöglichkeiten anbieten und es werden Vertreter der Zivilgesellschaft aktiv an den Maßnahmen mitwirken können.

Die Open Government Partnership ist eine internationale Initiative zur Förderung von offenem Regierungs- und Verwaltungshandeln. 79 Länder haben sich zusammengeschlossen. Seit Dezember 2016 nimmt Deutschland teil.

 

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