Dritter Nationaler Aktionsplan der Open Government Partnership

Dritter Nationaler Aktionsplan der Open Government Partnership

NRW bringt sich mit Selbstverpflichtungen ein

Als eines von zwei Ländern hat sich NRW mit eigenen Selbstverpflichtungen beim 3. Nationalen Aktionsplan eingebracht.

Zuletzt geändert am 10. Juni 2022

Im Rahmen der Teilnahme Deutschlands an der Open Government Partnership (OGP) hat die Bundesregierung den dritten Nationalen Aktionsplan (NAP) für die Jahre 2021 bis 2023 beschlossen. Als eines von zwei Ländern hat sich NRW dabei mit eigenen Maßnahmen für Selbstverpflichtungen eingebracht.

Der Aktionsplan wurde von März bis Juni 2021 von der Bundesregierung erarbeitet und beinhaltet elf Selbstverpflichtungen der Bundesressorts. Diese reichen von der Schaffung eines Rechtsinformationsportals über die Weiterentwicklung der Verwaltungsdaten-Informationsplattform bis zum Aufbau eines Veranstaltungsformats für den Wissensaustausch zwischen Ministerien.

Ein Teil der Verpflichtungen wird in Kooperation mit mehreren Bundesländern umgesetzt. Zudem gibt es eigene Beiträge der Länder Nordrhein-Westfalen und der Freien und Hansestadt Hamburg. Nordrhein-Westfalen ist dabei das einzige Bundesland, das sich sowohl beim zweiten als auch beim dritten Nationalen Aktionsplan zusätzlich eigene Ziele gesteckt hat.

Mehr Open Government in Deutschland & Nordrhein-Westfalen

Der dritte NAP entstand unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie und dem „Superwahljahr“ 2021. Trotz der durch die Pandemie eingeschränkten Partizipationsmöglichkeiten wurde die Zivilgesellschaft in mehreren Phasen beteiligt. Elf Verpflichtungen wurden in den relevanten Dimensionen von Open Government beschlossen. Diese haben zum Ziel:

  • Transparenz zu stärken;
  • Grundlagen für Beteiligung zu schaffen;
  • Rechenschaftspflichten zu stärken und die Korruptionsprävention zu unterstützen.   

Zudem soll die Zusammenarbeit über Organisations- und Sektorgrenzen hinweg gefördert werden. Konkret wurden die folgenden Verpflichtungen beschlossen:

Verpflichtungen des Bundes

1 Grundstein für die Verbesserung des Zugangs zu Rechtsinformationen
2 Verbesserter Zugang zum Gemeinsamen Ministerialblatt
3 Transparenz über Genehmigungsverfahren bei großen Infrastrukturvorhaben im Verkehrssektor
4 Bereitstellung des Integritätsberichts der Bundesregierung als Open Data und Erweiterung des Berichtswesens um Aspekte der Internen Revision
5 Weiterentwicklung der Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP)
6 Förderung des Wissensaustauschs im Open Data-Umfeld
7 Partizipative Entwicklung des nächsten Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltige Entwicklung
8 Verstetigung des Spurenstoffdialogs
9 Nationales Monitoringzentrum zur Biodiversität

 

Verpflichtungen des Bundes mit Beteiligung von Ländern

10 Eine Open Source-Plattform der öffentlichen Verwaltung
11 Standardbasierte Vereinfachung des Unternehmenszugangs zur öffentlichen Beschaffung

 

Die Verpflichtungen 10 und 11 werden in Kooperation mit mehreren Bundesländern umgesetzt. Nordrhein-Westfalen ist unter anderem am Aufbau einer Open Source-Plattform der öffentlichen Verwaltungen beteiligt. Mit der OS-Plattform wird ein Ort geschaffen, an dem Bund, Länder und Kommunen Open Source-Lösungen in rechtssicheren und transparenten Strukturen teilen können.

 

Mit zwei zusätzlichen Selbstverpflichtungen macht sich NRW für Open Government auf der Landesebene stark:

  1. Das Land wird die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass auch Daten von Unternehmen der Daseinsvorsorge als Open Data veröffentlicht werden. Zudem soll die Qualität der Daten erhöht werden. Daher unterstützt NRW alle Datenbereitsteller des öffentlichen Sektors des Landes (Unternehmen der Daseinsvorsorge, Kommunen und Behörden des Landes). Ferner sollen Wahldaten standardisiert und Datenbereitsteller für die Qualität ihrer Daten sensibilisiert werden.  
  2. Das zweite Ziel dient der Stärkung der Bürgerbeteiligung. Dazu wird ein landesweites Beteiligungsportal eingeführt (www.beteiligung.nrw.de), das in Kooperation mit Kommunen, Landesbehörden und dem Kooperationspartner Freistaat Sachsen weiterentwickelt wird. Zudem sollen gemeinsame Leitlinien der Öffentlichkeitsbeteiligung entwickelt werden, um die Qualität von Beteiligungsverfahren zu verbessern.

Mit extra Beteiligung zum dritten Nationalen Aktionsplan

Zentral für das Vorgehen in der OGP ist die aktive Einbindung der Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung der Nationalen Aktionspläne. Diese wurde durch zwei bundesweite Beteiligungsphasen sichergestellt. In den Prozess flossen insgesamt über 150 Stellungnahmen und Kommentare ein. Für die Erarbeitung der länderspezifischen Verpflichtungen und die Weiterentwicklung der Digitalstrategie.NRW setzte Nordrhein-Westfalen darüber hinaus einen eigenen sechswöchigen Beteiligungsprozess auf.

Hintergrund: Teilnahme an der Open Government Partnership

Die Open Government Partnership (OGP) ist eine internationale Initiative von 78 Teilnehmerstaaten, die Regierungs- und Verwaltungshandeln transparenter, offener, innovativer und partizipativer gestalten möchte. Die Teilnahme erfordert, dass die Mitglieder alle zwei Jahre Nationale Aktionspläne (NAP) mit konkreten Selbstverpflichtungen auf- und umsetzen. Deutschland nimmt seit 2016 an der OGP teil und hat seit Oktober 2019 einen Sitz im Lenkungsgremium.